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Sicherheitstipps für Silvester

Durch Feuerwerkskörper verursachte Verletzungen und Brände gehören für die Feuerwehren und Rettungsdienste in Stuttgart zum „Silvester-Alltag“.

Ihre Freiwillige Feuerwehr Stammheim möchte nicht, dass Sie zu den Betroffenen gehören.
Aus diesem Grund haben wir die wichtigsten Tipps im Umgang mit Feuerwerkskörpern für Sie zusammengestellt.

 

Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr und versprechen Ihnen auch im Jahr 2012 für Sie da zu sein
wenn Sie unsere Hilfe benötigen.

 


Sicherheitstipps Ihrer Feuerwehr Stammheim:


Falls dennoch etwas passiert:

Bewahren Sie Ruhe.



Bitte vergessen Sie nicht:

Alkohol und Autofahren passt nicht zusammen.

Viele schwere Autounfälle werden durch Alkoholeinfluss verursacht.





Gesetzesänderung SprengVO mit Wirkung zum 01.10.2009
Durch Gesetz vom 17.07.2009 (BGBl. 2009, S. 2062 ff., 2075) wurde der Wortlaut des § 23 Abs. 1 der 1. SprengVO dahingehend ergänzt, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände nicht nur in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen, sondern auch von „Reet- und Fachwerkhäusern“ verboten ist. Die Änderung ist am 01.10.2009 in Kraft getreten.